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Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
vom 22. Dezember 2009), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2021 (Brem.GBl. S. 604)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 3 Oberste Dienstbehörden, Dienstvorgesetzte und Vorgesetzte
Abschnitt 2
Beamtenverhältnis
§ 6 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (§ 5 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 7 Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§ 6 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 9 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 10 Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 12 Rücknahme der Ernennung (§ 12 des Beamtenstatusgesetzes)
Abschnitt 3
Laufbahnen
§ 14 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
§ 15 Im Bereich eines anderen Dienstherrn erworbene Laufbahnbefähigung
§ 16 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts; Verwaltungszusammenarbeit
§ 17 Andere Bewerberinnen und Bewerber
§ 23 Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich
§ 26 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Abschnitt 4
Landesinterne Abordnung und Versetzung
§ 27 Grundsatz (§ 13 des Beamtenstatusgesetzes)
Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1
Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
§ 30 Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 31 Entlassung durch Verwaltungsakt (§ 23 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 32 Zuständigkeit für die Entlassung, Wirkung der Entlassung
Unterabschnitt 2
Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
§ 35 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (§ 25 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 37 Einstweiliger Ruhestand von politischen Beamtinnen und Beamten (§ 30 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 38 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 40 Beginn des einstweiligen Ruhestandes
Unterabschnitt 3
Dienstunfähigkeit
§ 41 Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 26 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 42 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe (§ 28 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 43 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 des Beamtenstatusgesetzes)
Unterabschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen
§ 45 Beginn des Ruhestandes, Zuständigkeit für die Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 46 Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung (§ 37 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 47 Diensteid (§ 38 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 48 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 49 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (§ 42 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 50 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (§ 47 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 51 Schadensersatz (§ 48 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 52 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 53 Ausschluss und Befreiung von Amtshandlungen
§ 54 Wohnungswahl, Dienstwohnung
§ 55 Aufenthalt in erreichbarer Nähe
§ 56 Dienstkleidungsvorschriften
§ 59 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis
Unterabschnitt 2
Arbeitszeit und Urlaub
§ 60 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
§ 61 Teilzeitbeschäftigung (§ 43 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 62 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
§ 65 Höchstdauer von Beurlaubung und unterhälftiger Teilzeit; Bewilligungszeitraum
§ 66 Hinweispflicht und Benachteiligungsverbot
§ 67 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung
§ 68 Urlaub (§ 44 des Beamtenstatusgesetzes)
Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 71 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
§ 72 Anzeigefreie Nebentätigkeiten (§ 40 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 73 Verbot einer Nebentätigkeit
§ 74 Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 76 Rückgriffsanspruch der Beamtin und des Beamten
§ 77 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
§ 79 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 des Beamtenstatusgesetzes)
Unterabschnitt 4
Fürsorge
§ 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 81 Mutterschutz, Elternzeit (§ 46 des Beamtenstatusgesetzes)
Unterabschnitt 5
Personalakten (§ 50 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 85 Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten
§ 88 Einsichtnahme in Personalakten
§ 89 Vorlage von Personalakten und Auskunft aus Personalakten
§ 90 Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
§ 92 Automatisierte Verarbeitung von Personalakten
Abschnitt 7
Beteiligung der Spitzenorganisationen
Abschnitt 8
Landesbeamtenausschuss
§ 94 Aufgaben des Landesbeamtenausschusses
§ 96 Rechtsstellung der Mitglieder
§ 97 Geschäftsordnung und Verfahren
§ 99 Beweiserhebung, Amtshilfe
Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
§ 102 Verwaltungsrechtsweg (§ 54 des Beamtenstatusgesetzes)
§ 103 Vertretung des Dienstherrn
§ 104 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen
Abschnitt 10
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Unterabschnitt 1
Bürgerschaft
§ 106 Beamtinnen und Beamte bei der Bürgerschaft
Unterabschnitt 2
Polizeivollzug
§ 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten
§ 109 Polizeidienstunfähigkeit
§ 112 Verbot der politischen Betätigung in Uniform
Unterabschnitt 3
Feuerwehr
§ 113 Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr
Unterabschnitt 4
Justizvollzug
§ 114 Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs
Unterabschnitt 5
Hochschulen
§ 115 Beamtinnen und Beamte an Hochschulen
§ 116 Professorinnen und Professoren
§ 117 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
§ 118 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
§ 120 Rektorinnen und Rektoren, Konrektorinnen und Konrektoren
§ 121 Kanzlerinnen und Kanzler
Unterabschnitt 6
Schulen
§ 122 Beamtinnen und Beamte im Schuldienst
Unterabschnitt 7
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
§ 123 Mitglieder des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen
Abschnitt 11
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 125 Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe
§ 126 Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte auf Zeit in Führungsfunktionen
§ 127 Überleitung der am 31. Januar 2010 vorhandenen Laufbahnen und Laufbahnbefähigungen
§ 129 Übergangsregelung für angezeigte oder genehmigte Nebentätigkeiten
§ 130 Übergangsregelung für bisherige ordentliche Mitglieder der Unabhängigen Stelle
§ 130a Übergangsregelung für Ortsamtleiterinnen und Ortsamtsleiter
§ 132 Übergangsvorschriften für Beamtinnen und Beamte an Hochschulen
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Red 20210713