Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV) - Übersicht -

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Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV)

vom 28.03.2006 (Brem.GBl. 2006, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14.02.2017 (Brem.GBl. S. 79)


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Feststellung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung

§ 3 Beamtinnen und Beamte mit Behinderung 

 

Abschnitt 2
Dienstliche Beurteilungen

§ 4 Ziel und Inhalt der dienstlichen Beurteilung

§ 5 Zuständigkeiten

§ 6 Beurteilungsstufen und Gesamtnote der Leistungsbeurteilung

§ 7 Regelmäßige Beurteilung

§ 8 Beurteilung aus besonderem Anlass

§ 9 Bestätigung der letzten Beurteilung

§ 10 Beurteilungsgespräche

§ 11 Eröffnung, Besprechung und Aufbewahrung

 

Abschnitt 3
Andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung

§ 12 Assessment Center

§ 13 Verfahren zur Einschätzung von Vorgesetzten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 14 Weitere Verfahren zur Feststellung der Eignung und Befähigung 

 

Abschnitt 4
Schlussvorschiften

§ 14a Übergangsregelungen

§ 15 Inkrafttreten


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Red 20231126

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