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Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - BremLVO) - Übersicht -
vom 30.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 415, 420)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 2 Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungsmaßnahmen
§ 5 Einstellung im ersten Beförderungsamt
§ 7 Feststellung der Bewährung
§ 12 Bewerberinnen und Bewerber sowie Beamtinnen und Beamte mit Behinderungen
Abschnitt 2
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 15 Berufsausbildung, hauptberufliche Tätigkeit
§ 17 Dienstverhältnis zur Ausbildung; Altersgrenzen
§ 18 Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst
§ 20 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen
Abschnitt 3
Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg
Abschnitt 4
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung
§ 28 In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 29 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg
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Red 20231125