Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - BremLVO) - Übersicht -

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Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - BremLVO) - Übersicht -

vom 30.03.2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 415, 420)

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungsmaßnahmen

§ 3 Gestaltung der Laufbahn

§ 4 Laufbahnbefähigung

§ 5 Einstellung im ersten Beförderungsamt

§ 6 Probezeit

§ 7 Feststellung der Bewährung

§ 8 Erprobungszeit

§ 9 Beförderungen

§ 10 Fortbildung

§ 11 Nachteilsausgleich

§ 12 Bewerberinnen und Bewerber sowie Beamtinnen und Beamte mit Behinderungen

 

Abschnitt 2
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 13 Erwerb der Laufbahnbefähigung

§ 14 Bildungsvoraussetzungen

§ 15 Berufsausbildung, hauptberufliche Tätigkeit

§ 16 Vorbereitungsdienst

§ 17 Dienstverhältnis zur Ausbildung; Altersgrenzen

§ 18 Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst

§ 19 Laufbahnprüfung

§ 20 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien

 

Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen

§ 21 Justiz

§ 22 Bildung

§ 23 Allgemeine Dienste 

§ 23a Technische Dienste

 

Abschnitt 3
Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg

§ 24 Laufbahnwechsel

§ 25 Regelaufstieg

§ 26 Abgeschichteter Aufstieg

§ 27 Praxisaufstieg

 

Abschnitt 4
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung

§ 28 In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung

 

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 29 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg


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Red 20231125

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