Verordnung über den Urlaub für bremische Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter - Übersicht -

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Verordnung über den Urlaub für bremische Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter - Übersicht -

vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 458)

 

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt 2
Erholungsurlaub

§ 2 Urlaubsjahr und Urlaubserteilung

§ 3 Berechnung nach Arbeitstagen und Rundungen

§ 4 Urlaubsdauer

§ 5 Dauer des Erholungsurlaubs bei Änderung der Wochenarbeitszeit oder bei Änderung der Verteilung der Arbeitszeit

§ 6 Kürzung und Anrechnung des Urlaubs

§ 7 Abwicklung und Verfall des Urlaubs

§ 8 Widerruf und Verlegung des Urlaubs

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

§ 10 Abgeltung von Urlaubsansprüchen

§ 11 Zusatzurlaub für Wechselschicht, Schichtarbeit und Nachtarbeit

§ 12 Urlaub von Lehrerinnen und Lehrern

Abschnitt 3
Sonderurlaub

§ 13 Sonderurlaub für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

§ 14 Sonderurlaub zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

§ 15 Sonderurlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres und für eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder als Pflegediensthelfer

§ 16 Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen

§ 17 Sonderurlaub für Familienheimfahrten

§ 18 Sonderurlaub für Zwecke der zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen

§ 19 Sonderurlaub für staatsbürgerliche, kirchliche, fachliche, gewerkschaftliche oder sportliche Zwecke

§ 20 Sonderurlaub für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- oder Familienförderung

§ 21 Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit

§ 22 Sonderurlaub im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder aus einem sonstigen wichtigen Grund

Abschnitt 4
Bildungszeit

§ 23 Urlaub nach den Vorschriften des Bremischen Bildungszeitgesetzes


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Red 20231126

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