Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - BremLVO): § 20 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Bremen
geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Bremen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht der Bremischen Laufbahnverordnung (BremLVO)


Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - BremLVO): § 20 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien

 

§ 20 Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien

(1) Bewerberinnen und Bewerber können nach Maßgabe der Anlage 2 die Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 1 für das erste Einstiegsamt auch durch eine für die Laufbahnaufgaben geeignete abgeschlossene Berufsausbildung gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Beamtengesetzes und für das zweite Einstiegsamt auch durch eine mit einer Prüfung abgeschlossene berufliche Aus- oder Fortbildung gemäß § 14 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Bremischen Beamtengesetzes erwerben.

(2) Bewerberinnen und Bewerber können nach Maßgabe der Anlage 2 die Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 durch Abschluss eines unmittelbar für die Laufbahn qualifizierenden Hochschulstudiums gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 des Bremischen Beamtengesetzes erwerben. Soweit dies Anlage 2 bestimmt, findet vor Erwerb der Befähigung eine Einführung in die Laufbahnaufgaben statt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Bremen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Bremen. Besonders sehenswert sind: Bremer Rathaus (das Unesco Welterbe gilt als eines der bedeutendsten Bauwerke der Gotik in Europa), Der Roland... Besuchen Sie auch das bremische Symbol für Freiheit und die Stadtmusikanten. Und schließlich gehört die Stadt Bremerhaven auch zum Land Bremen. Dort sind die Fischtown Pinguine zu Hause und spielen in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL).


Red 20231125

mehr zu: Bremische Laufbahnverordnung BremLVO
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bremen.de © 2024