Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV): § 1 Geltungsbereich

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Bremen
geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Bremen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht der Verordnung über die dienstliche Beurteilung (BremBeurtV)


Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamtinnen und Beamten (BremBeurtV): § 1 Geltungsbereich

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für alle Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Bremischen Beamtengesetzes, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf

1. Beamtinnen und Beamte, die in § 7 und § 37 Bremischen Beamtengesetzes genannt sind,
2. Mitglieder des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen,
3. wissenschaftlich und künstlerisch tätiges Personal sowie Mitglieder von Leitungsgremien der staatlichen Hochschulen,
4. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte,
5. Richterinnen und Richter und
6. Beamtinnen und Beamte, die sich in der Ausbildung befinden.

Bei der Beurteilung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kann von den Bestimmungen dieser Verordnung abgesehen werden, wenn für die Beurteilung einheitliche Beurteilungsrichtlinien mit den Richterinnen und Richtern anzuwenden sind. Für die Beamtinnen und Beamten, denen Aufgaben des Jobcenters Bremen zugewiesen worden sind, finden für die Beurteilung dieses Personenkreises die Beurteilungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, soweit sich die Beurteilung danach am statusrechtlichen Amt orientiert.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Bremen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Bremen. Besonders sehenswert sind: Bremer Rathaus (das Unesco Welterbe gilt als eines der bedeutendsten Bauwerke der Gotik in Europa), Der Roland... Besuchen Sie auch das bremische Symbol für Freiheit und die Stadtmusikanten. Und schließlich gehört die Stadt Bremerhaven auch zum Land Bremen. Dort sind die Fischtown Pinguine zu Hause und spielen in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL).


Red 20231126

mehr zu: Verordnung über die dienstliche Beurteilung in Bremen BremBeurtV
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bremen.de © 2024