Bremisches Corona-Sonderzahlungsgesetz (BremCoronaSZG): § 1 Geltungsbereich

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Bremen
geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Bremen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

>>>zur Übersicht des Bremischen Corona-Sonderzahlungsgesetzes (BremCoronaSZG)

 

Bremisches Corona-Sonderzahlungsgesetz (BremCoronaSZG) 

Bremisches Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung im Jahr 2021 aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Bremisches Corona-Sonderzahlungsgesetz - BremCoronaSZG)

vom 29. März 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 200)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021.

(2) Die Corona-Sonderzahlung nach diesem Gesetz erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Geltungsbereich des Bremischen Besoldungsgesetzes mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen B 7 bis B 11, der Richterinnen und Richter in den Besoldungsgruppen R 7 bis R 10, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

(3) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Bremen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um Bremen. Besonders sehenswert sind: Bremer Rathaus (das Unesco Welterbe gilt als eines der bedeutendsten Bauwerke der Gotik in Europa), Der Roland... Besuchen Sie auch das bremische Symbol für Freiheit und die Stadtmusikanten. Und schließlich gehört die Stadt Bremerhaven auch zum Land Bremen. Dort sind die Fischtown Pinguine zu Hause und spielen in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL).


Red 20231124 / 20220329

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bremen.de © 2024