Besoldung und Besoldungstabellen für Professorinnen und Professoren der Freien- und Hansestadt Bremen (C- und W-Besoldung) ab 01.12.2022

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Besoldung für Professorinnen und Professoren  

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.867,47 3.995,51 4.123,70 4.251,88 4.380,77 4.511,52 4.642,26 4.773,02
 C 2  3.875,30 4.079,60 4.283,89 4.491,05 4.699,43 4.907,80 5.116,20 5.324,58
 C 3  4.245,49 4.479,44 4.715,39 4.951,36 5.187,32 5.423,26 5.659,20 5.895,15
 C 4  5.354,30 5.591,51 5.828,68 6.065,87 6.303,07 6.540,24 6.777,48 7.014,61
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.903,77 5.034,54 5.165,29 5.296,03 5.426,82 5.557,57  
 C 2  5.532,94 5.741,37 5.949,71 6.158,10 6.366,48 6.574,87 6.783,26
 C 3  6.131,11 6.367,03 6.602,99 6.838,97 7.074,87 7.310,85 7.546,77
 C 4 7.251,82 7.489,00 7.726,20 7.963,37 8.200,56 8.437,74 8.674,92

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022
Nummer 1

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.844,71
 W 2 5.515,31
 W 3 6.668,57

 

Nummer 2 

Mindestleistungsbezüge § 28 Abs. 2 Satz 1           748,29

 

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle C bzw. W haben Professoren - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1 BremBesG)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2 BremBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,36

149,52

142,36

377,33

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     227,81
für das dritte zu berücksichtigende Kind um     523,23
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um    503,23

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um                                      5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um            15,34

 

2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) 

(Monatsbeträge in Euro)

Für das erste zu berücksichtigende Kind   205,00
Für das zweite zu berücksichtigende Kind  205,00
Für das dritte zu berücksichtigende Kind 255,00
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind  215,00

 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Tabellenwerte gültig ab: 01. Juli 2018

Besoldungsordnung C

Besoldungs-
gruppe
1
 C 1 3.483,67 3.599,00 3.714,47 3.829,92 3.946,03 4.063,81 4.181,57 4.299,36
 C 2 3.490,72 3.674,75 3.858,76 4.045,37 4.233,06 4.420,76 4.608,48 4.796,17
 C 3 3.824,17 4.034,90 4.247,44 4.459,99 4.672,53 4.885,06 5.097,59 5.310,12
 C 4 4.822,95 5.036,61 5.250,25 5.463,90 5.677,56 5.891,19 6.104,88 6.318,49
 
Besoldungs-
gruppe
9 10 11 12 13 14 15  
C 1 4.417,12 4.534,91 4.652,69 4.770,46 4.888,27 5.006,05    
C 2 4.983,86 5.171,60 5.359,27 5.546,98 5.734,67 5.922,39 6.110,10  
C 3 5.522,66 5.735,17 5.947,71 6.160,27 6.372,77 6.585,33 6.797,84  
C 4 6.532,15 6.745,80 6.959,46 7.173,10 7.386,74 7.600,39 7.814,03  

Besoldungsordnung W

 Besoldungsgruppe W 1  W 2  W 3 
  4.363,92 4.967,98 6.006,79

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