Bremen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025

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Bremen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025


Bremen – Besoldungsrecht

Grundlagen sind im Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien und Hansestadt Bremen normiert. Zudem hat Bremen die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform bereits ab dem 01.01.2014 dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen (Dienstaltersstufen wurden zugunsten von Erfahrungsstufen aufgegeben).

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

 

Die Besoldungstabellen für Bremen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldung-bremen.de

 

 

 

 

 

 

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 251,93 Euro, für das dritte zu berücksichtigende Kind um 578,66 Euro für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 556,54 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind um je 18,00 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 40,00 Euro.

Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG)

Für das erste zu berücksichtigende Kind 375,00 Euro, für das zweite zu berücksichtigende Kind 375,00 Euro, für das dritte zu berücksichtigende Kind 375,00 Euro, für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind 385,00 Euro. 

 

 

 

 

 

 


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