Bremen: Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)

 

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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)

Stand: 01.01.2020

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweckbestimmung, Geltungsbereich und Rechtsnatur 

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 6 a

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburten, nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen und nicht rechtswidrigen Sterilisationen

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen

§ 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfen

§ 15 Begrenzung der Beihilfen

§ 16 Gewährung von Beihilfen beim Tod des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 17 a Kostendämpfungspauschalen  

§ 18 Bemessung der Beihilfen in besonderen Fällen

§ 19 Übergangs- und Schlussvorschriften 

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3 Heilbäderverzeichnis (Ausland)

 

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2020

§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 1a Beihilfeberechtigte Personen

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 4a Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen

§ 4b Häusliche Pflege

§ 4c Kombinationsleistungen

§ 4d Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

§ 4e Teilstationäre Pflege

§ 4f Kurzzeitpflege

§ 4g Ambulant betreute Wohngruppen

§ 4h Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

§ 4i Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

§ 4j Vollstationäre Pflege

§ 4k Einrichtungen der Behindertenhilfe

§ 4l Aufwendungen bei Pflegegrad Fn 1

§ 5 Aufwendungen bei Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen

§ 5a Aufwendungen bei Suchtbehandlungen

§ 5b Soziotherapie

§ 5c Neuropsychologische Therapie

§ 6 Aufwendungen bei Kuren

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 8a Beihilfefähige Aufwendungen der Empfängnisregelung, bei Schwangerschaftsabbruch und bei Sterilisation

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

§ 11 Beihilfe beim Tode der oder des Beihilfeberechtigten

§ 12 Bemessung der Beihilfe

§ 12a Eigenbehalt

§ 12b Begrenzung der Beihilfen

§ 13 Verfahren und Datenschutz

§ 14 Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen

§ 15 In-Kraft-Treten

Anlage 1
Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung

Anlage 2
Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen

Anlage 3a
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

- Abschnitt 1
Leistungsverzeichnis

- Abschnitt 2
Erweiterte ambulante Physiotherapie

- Abschnitt 3
Medizinisches Aufbautraining

- Abschnitt 4 - Palliativversorgung

Anlage 3b
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4
Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

Anlage 5
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen

- Abschnitt 1
Völliger Ausschluss

- Abschnitt 2
Teilweiser Ausschluss

Anlage 6a
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko

Anlage 6b
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

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