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Besoldungsrecht: www.besoldung-online.de 
Beihilferecht: www.beihilfe-online.de
Beamtenversorgungsrecht: www.beamtenversorgung-online.de


 

Bremen

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

 

Der Senator für Finanzen informiert (11.01.2022)

Senat beschließt Corona-bedingte Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte - Gleichlautende Regelung für Tarifbeschäftigte wird übertragen

Der Senat hat am (11. Januar 2022 den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven beschlossen. "Mit der Corona-Sonderzahlung honorieren wir die außergewöhnlichen Mehrbelastungen der Beamtinnen und Beamten. Alle Bediensteten tragen mit ihrer engagierten Arbeit dazu bei, den öffentlichen Dienst auch in Krisenzeiten im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten", kommentiert Finanzsenator Dietmar Strehl den Beschluss.

Mit dem Senatsbeschluss wird die kürzlich für alle Beschäftigten des Tarifvertrags der Länder beschlossene einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten übertragen. Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte und einige Spitzenämter sind von der Zahlung ausgeschlossen.

Konkret erhalten mit den März-Bezügen
- Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie
- Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird die Corona-Sonderzahlung nicht den beitragspflichtigen Einnahmen hinzugerechnet. Dadurch ist die Corona-Sonderzahlung nicht nur steuerfrei, sondern darüber hinaus auch beitragsfrei im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Übertragung der Erhöhung der Tarifentgelte im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.

 

Info vom Nov. 2021

Das Land Bremen will den Tarifabschluss übernehmen (das geht aus einem Interview hervor).

   

 

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Red 20220112 / 20200411

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